DSGVO im Lebenslauf: welche Daten hineingehören — und welche nicht
Der deutsche Lebenslauf enthält traditionell viele persönliche Angaben. Seit der DSGVO und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Rücken sind die meisten davon freiwillig — und einige sollten Unternehmen überhaupt nicht erheben. Wer weiß, was verlangt werden darf, entscheidet bewusster, was im eigenen Dokument steht.
Von Jula Mahanera, Gründer von KlarCV — ATS-konforme Lebensläufe für Tech & Engineering.
Die Vorlage wird direkt in deinem Profil geöffnet — auch wenn du sie noch nie gespeichert hast.
Pflicht ist erstaunlich wenig
Rechtlich verpflichtend ist nur, was das Unternehmen braucht, um dich zu kontaktieren und deine Eignung zu prüfen. Alles Weitere ist eine freiwillige Angabe, die du machen kannst, aber nicht musst.
- Sinnvoll und üblich: Name, E-Mail, Telefonnummer, Berufserfahrung, Ausbildung, Kenntnisse
- Freiwillig: Foto, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand
- Nicht erfragbar: Religion (außer bei kirchlichen Trägern), Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit, Gesundheitsdaten ohne Bezug zur Tätigkeit
Die vollständige Anschrift kannst du weglassen
Für die erste Kontaktaufnahme genügen E-Mail und Telefonnummer. Wer die Straße nicht angeben möchte, nennt Stadt und Postleitzahl — das reicht Arbeitgebern für die Einschätzung der Erreichbarkeit und reduziert die Daten, die in fremden Systemen liegen.
Bewerbungsfoto: erlaubt, nie verlangt
Ein Foto darf nicht zur Bedingung gemacht werden, weil es Diskriminierung nach dem AGG erleichtert. In der Praxis erhöht ein professionelles Bild in Deutschland dennoch die Rücklaufquote. Die Entscheidung liegt bei dir — und sie ist keine Formfrage, sondern eine Datenschutzentscheidung.
Die Datenschutzklausel im Lebenslauf
Ein Einwilligungssatz ist in Deutschland nicht erforderlich: Die Verarbeitung deiner Bewerbung stützt sich auf § 26 BDSG beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme). Sinnvoll ist ein Satz nur, wenn du der Aufnahme in einen Talentpool ausdrücklich zustimmen möchtest.
- Beispiel: „Mit der Speicherung meiner Daten über das Verfahren hinaus für weitere passende Stellen bin ich einverstanden.“
- Diese Einwilligung kannst du jederzeit formlos widerrufen
Wie lange dürfen deine Daten gespeichert werden?
Nach einer Absage werden Bewerbungsunterlagen üblicherweise sechs Monate aufbewahrt — die Frist für mögliche AGG-Ansprüche — und danach gelöscht. Eine längere Speicherung braucht deine Einwilligung. Du hast jederzeit ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) und ein Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO); eine kurze E-Mail an das Unternehmen genügt.
Praktische Konsequenz für dein Dokument
Führe zwei Varianten: eine datensparsame Fassung ohne Foto, Geburtsdatum und Straße für Portale und unbekannte Empfänger, und eine vollständige Fassung für Unternehmen, bei denen du dich bewusst persönlich zeigen willst. In KlarResume schaltet der DSGVO-Schalter genau diese Felder mit einem Klick ab.
Häufige Fragen
- Muss ich mein Geburtsdatum angeben?
- Nein. Es ist freiwillig. Viele Personalabteilungen erwarten es in Deutschland weiterhin; ein Weglassen ist zulässig und kein Ausschlussgrund.
- Darf ein Unternehmen meine Bewerbung an Dritte weitergeben?
- Nur mit deiner Einwilligung oder an Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gebunden sind — etwa den Betreiber des Bewerbermanagement-Systems.
- Was tue ich, wenn nach einer Absage nichts gelöscht wird?
- Fordere die Löschung schriftlich nach Art. 17 DSGVO. Reagiert das Unternehmen nicht, kannst du dich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden.
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Diese Ratgeber sind auf Deutsch verfasst.